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Lizenzgeber: LaOla GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der LaOla Fußballschule/ Pröpper Soccer GmbH

I. Geltungsbereich
(1) Die Pröpper Soccer GmbH betreibt eine „Fußballschule". Die Bezeichnung lautet LaOla Fußballschule.
(2) Für die Rechtsverhältnisse zwischen der Pröpper Soccer GmbH,nachstehend GmbH genannt, vertreten durch den
Geschäftsführer, und den Kindern und Jugendlichen, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten, im Hinblick auf die
„LaOla Fußballschule" finden diese „AGB" Anwendung.
II. Teilnehmer, Mindestanzahl
(1) Soweit nicht anders vereinbart, können an Veranstaltungen der Fußballschule Kinder und Jugendliche von
Vollendung des 5. Lebensjahres an bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres teilnehmen.
(2) Die Mindestanzahl der Teilnehmer pro Veranstaltung beträgt 12. Wird diese Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn nicht erreicht, so steht die Durchführung der Veranstaltung im Ermessen des GmbH, es gilt Ziffer VI.
III. Vertragsschluss
(1) In den Katalogen, Prospekten, Anmeldeformularen und auf den Webseiten der GmbH ist noch kein rechtsverbindliches Angebot für einen Vertragsabschluss enthalten.
(2) Ein Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages geht von den Teilnehmern aus, vertreten durch den oder die jeweiligen Erziehungsberechtigten. Hierbei sind die
erforderlichen Angaben im Anmeldeformular zu tätigen. Das Angebot ist an die Pröpper Soccer GmbH
online auf der Homepage der Pröpper Soccer GmbH über www.laolahamburg.de zu senden.
(3) Die GmbH kann ein abgegebenes Angebot für die Teilnahme an einer Veranstaltung dadurch annehmen, dass er dem Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung per E-Mail zusendet.
Die GmbH ist darum bemüht, eine Entscheidung so schnell wie möglich herbeizuführen.
(4) Durch einen abgeschlossenen Teilnahmevertrag verpflichtet sich die GmbH, das in diesen AGB sowie n den ggfs. vorhandenen jeweiligen Veranstaltungsinformationen im Internet auf der Homepage unter Fussballschule zu den jeweiligen Veranstaltungen näher konkretisierte Leistungspakete zu erbringen.
Der Teilnehmer ist im Falle eines zustande gekommenen Vertrags verpflichtet, den Teilnahmebeitrag zu entrichten
und den weiteren in diesen AGB sowie in den einschlägigen Veranstaltungsinformationen vorgesehenen Pflichten nachzukommen.
IV. Bezahlung
Der Teilnahmebeitrag ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der GmbH zu überweisen.
Geschieht dies nicht rechtzeitig, ist die GmbH berechtigt den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
V. Rücktritt, Krankheits- und Verletzungsfall
(1) Der Teilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform bzw. e-mail.
(2) Bei Rücktritt bis vier Wochen vor Beginn der gebuchten Veranstaltung sind 10 %, bei
Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen 25 % des Teilnahmebeitrages zu zahlen.
(3) Mit dem Rücktritt verliert der Teilnehmer das Recht, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
(4) Erfolgt der Rücktritt wegen Krankheit oder Verletzung des Teilnehmers, so erfolgt bei
Nachweis durch ärztliches Attest eine Rückerstattung in Höhe von 50 % des Teilnahmebeitrages.
Eine Rückerstattung ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Rücktritt erst ab dem dritten Veranstaltungstag erfolgt.
VI. Annullierung der Veranstaltung durch die GmbH
Im Falle höherer Gewalt oder bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnahmezahl hat
die GmbH das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall vergütet er binnen 14
Tagen den Teilnahmebeitrag zurück. Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl im Sinne
von Klausel II (2) hat eine etwaige Annullierung der Veranstaltung bis spätestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Beginn
zu erfolgen.
VII. Kranken-, Haftpflicht-, Unfallversicherung
(1) Die Teilnehmer sind weder während der Veranstaltung noch auf dem Hin-/Rückweg durch
die GmbH kranken-, haftpflicht- oder unfallversichert.
(2) Die Teilnehmer müssen – ggfs. über ihre/n Erziehungsberechtigten – kranken- und
haftpflichtversichert sein. Der Abschluss einer Unfallversicherung wird empfohlen.
(3) Der / die Erziehungsberechtigte(n) bestätigen mit der Anmeldung, dass aus körperlicher und
medizinischer Sicht keine Einwände gegen die Teilnahme an der Veranstaltung bestehen.
Sollte der / die TeilnehmerIn aus körperlichen oder medizinischen Gründen nicht in der Lage sein,
bestimmte Übungen durchzuführen, so sind diese unbedingt mitzuteilen.
VIII. Haftung
(1) Die Haftung der GmbH für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit bestehen, ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Satz 1 gi lt auch für die Haftung der GmbH für den Geschäftsführer,
andere verfassungsmäßig berufene Vertreter, sonstige Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Ein Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
IX. Ausschluss
Die GmbH behält sich das Recht vor, den Teilnehmer aus wichtigem Grund, der in der Person
oder im Verhalten des Teilnehmers liegt (insb. bei Randale, Gewalttätigkeiten, Vandalismus,
Rassismus, Drogen- und Alkoholgenuss, bei strafbarem Verhalten sowie bei sonstigen groben
Verstößen gegen Veranstaltungsregeln), von der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückvergütung
des Teilnahmebeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen
X. Datenschutz
(1) Sämtliche von den Erziehungsberechtigten übermittelten personenbezogenen Daten werden
von der GmbH unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen
in dem für die Begründung, Ausgestaltung oderAbänderung des Vertragsverhältnisses jeweils
erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Die
GmbH ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte
Dritte, insbesondere auch an verbundene Unternehmen zu übermitteln.

XI. Recht am eigenen Bild / gesprochenen Wort
Die Teilnehmer bzw. ihre Erziehungsberechtigten willigen unwiderruflich ein in die Anfertigung,
Verbreitung und öffentliche Zurschaustellung des Bildnisses sowie in die Aufnahme, Verbreitung und
öffentliche Zugänglichmachung des gesprochenen Wortes der Teilnehmer für Fotografien, LiveÜbertragungen,
Sendungen sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen, die durch die GmbH und
von ihm beauftragte Dritte im Rahmen der Veranstaltung erstellt werden.
Die Einwilligung gilt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien, insbes. für die Homepage der GmbH.
Die Teilnehmer und ihre Erziehungsberechtigten verzichten auf die Geltendmachung von
Ansprüchen wegen der o.g. Verwertung des Bildnisses und des gesprochenen Wortes der Teilnehmer.
XII. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht
durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen
Bedingungen nicht berührt.
XIII. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ist Hamburg.

http://www.sparkasse-harburg-buxtehude.de
http://www.joeys.de

http://www.derbystar.de

http://www.sportline2000.de/
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